ESOL Jäger
Schädlingsbekämpfung GmbH
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1130 Wien
Österreich
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  Informationen zu Schädlingen:  
 
 
  Pharaoameisen - Infotext      
 
 
                   
  P H A R A O A M E I S E N  
  (Monomorium Pharaonis)  
                   
     
                   
  Beschreibung:  
                   
  Die Pharaoameise ist eine der kleinsten bei uns bekannten Ameisenarten. Ihre Arbeiterinnen sind ca. 2 mm klein und gelblich gefärbt. Eine Königin ist doppelt so groß und dunkler. Man benötigt ungefähr 6.000 Stück Pharaoameisen, um 1 Gramm Gewicht auf die Waage zu bringen. Sie brauchen überaus hohe Temperaturen zum Brüten, daher findet man sie ausschließlich in Gebäuden mit Zentralheizung und/oder zentraler Warmwasseraufbereitung. Ein Pharaoameisenstaat hat mehrere Jungköniginnen, die aktiv auf Futtersuche mitgehen. Wird der Ameisenstaat irritiert (durch das Aufbringen von Insektiziden oder durch äußere mechanische Reize), oder der Platz im Nest zu eng, verlassen alle Jungköniginnen dieses und gründen an geeigneten Stellen neue Staaten. Pharaoameisen bevorzugen als Nahrung Eiweißprodukte, also Eier, Wurst, Fleisch, aber auch Blut, Eiter, und Speichel. Nicht besonders beliebt sind Kohlenhydrate.  
                   
  Vorkommen:  
                   
  Aufgrund ihrer geringen Größe können sie sich leicht verbreiten. Sind sie einmal eingeschleppt, wandern sie entlang von Installationsschächten, Zentralheizungsrohren oder den Bergmannrohren von elektrischen Leitungen und etablieren sich zunächst in den obersten Stockwerken. Man sieht ihre Straßen bei den Steckdosen, Lichtschaltern, Sesselleisten und entlang vieler Spalten und Fugen. Da es sich um tropische Tiere mit hohem Wasserbedarf handelt, findet man sie bevorzugt in Nassräumen wie Küche, Bad und WC.  
                   
  Historie:  
                   
  Pharaoameisen treten in Wien erst seit 1970 auf und wurden damals wahrscheinlich aus einem tropischen Land eingeschleppt. Da die Wiener Gesundheitsbehörden die Gefährlichkeit dieser Tiere erkannt haben, wurde 1984 eine diesbezügliche Verordnung für Wien erlassen. Diese sieht bei Befall eine gesetzliche Meldepflicht an das Gesundheitsamt und Bekämpfungspflicht durch ein befugtes Schädlingsbekämpfungs-Unternehmen vor (siehe auch Pharaoameisenverordnung der Stadt Wien).  
                   
  Folgen für den Menschen:  
                   
  Da man diese Insekten überall findet, wo es warm und feucht ist (im Brot, am Herd, auf den Zahnbürsten, in der feuchten Wäsche, in rohem Fleisch, in Tierfutter, usw.), kommt es zu einer enormen Belästigung für den Menschen. Zusätzlich stellen sie ein enormes gesundheitliches Risiko dar, da sie Krankheiten (wie Milzbrand, Tuberkulose, Salmonellen, etc.) übertragen. Indem sie in sensiblen Bereichen, wie zum Beispiel in Spitälern oder Pflegeheimen, unter Wund- und Gipsverbände eindringen können, fördern sie dort den Hospitalismus.  
                   
  Durch ihre Winzigkeit und ihre versteckte Lebensweise werden diese Schädlinge, insbesondere von älteren Menschen, länger nicht bemerkt. Aus diesem Grund, aus falsch verstandenem Umweltgedanken, bei verwahrlosten Wohnungen und aus Angst vor übler Nachrede, werden gelegentlich Befälle nicht gemeldet und der Zutritt zur Wohnung für entsprechende Bekämpfungsmaßnahmen verweigert.  
                   
  Vorbereitung und Bekämpfung:  
                   
  Wird ein Befall gemeldet, sollte unbedingt mittels Belegexemplaren, die vor Ort gesammelt wurden, eine zuverlässige Artbestimmung durch den Fachmann erfolgen.  
                   
  Dies umso mehr, als es immer wieder für den Laien zu Verwechslungen mit ähnlichen Insekten (heimische Ameisen, Staubläuse) kommt, was dann zwangsläufig mit unnötigen Kosten in der Bekämpfung verbunden ist.  
                   
  Bei unsicherer Befallslage kann durch Beköderung mit frischer faschierter Leber in kleinstmöglichen Portionen Gewissheit erlangt werden. Es sollte bei der Bestätigung des Befalls unbedingt der Zutritt zu allen Wohnungen des Hauses bzw. zumindest der Stiege erwirkt werden. Nur so ist ein Tilgungserfolg bei diesen Insekten zu erreichen. Widrigenfalls muss damit gerechnet werden, dass es von den unbehandelten Wohnungen aus nach einiger Zeit zu einer Wiederbesiedelung des restlichen Hauses durch Pharaoameisen kommt.  
                   
  In Wien muss laut Verordnung vor Beginn einer Bekämpfung eine entsprechende Meldung ans Bezirksgesundheitsamt erfolgen.  
                   
  Für die Bekämpfung ist die Ködermethode erste Wahl. Es werden, kleine, mit geruchlosem Fraßköder gefüllte Dosen an den befallenen Stellen platziert. Alternativ dazu werden seit kurzer Zeit auch spezielle Gele ausgebracht. Die Arbeiterinnen der Pharaoameisen tragen Teilchen des Köders in das Nest und verfüttern sie an die Königin und an die Brut. Die Durchführung der Arbeit erfolgt so, dass Kinder und Haustiere auf keinen Fall gefährdet sind. Das Abtöten der Arbeiterinnen mit schnell wirkenden Kontaktinsektiziden hat wenig Wirkung, da diese Verluste durch die Königinnen im Nest schell wieder kompensiert werden.  
                   
  Auch die Kooperationsbereitschaft der Wohnungsbenützer spielt eine wesentliche Rolle. So sollte während einer Bekämpfungsaktion keinesfalls zusätzlich mit Insektensprays gearbeitet werden, da so ein Einbringen des Köders ins Nest verhindert wird und zusätzlich die Entstehung neuer eigenständiger Kolonien gefördert wird. Auch die vorzeitige Entfernung der ausgelegten Ködermittel muss unbedingt unterbleiben. Zwischen Bekämpfungsbeginn und restlosem Tilgungserfolg können in schwereren Fällen durchaus mehrere Monate liegen.